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Kosten

Die Vergütung eines Rechtsanwaltes ergibt sich grundsätzlich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das seit dem 01. Juli 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. Informationen hierzu finden Sie unter www.rvg-forum.de.

 

Auf zwei Besonderheiten möchte ich Sie in diesem Zusammenhang gleich hinweisen. Soweit es um Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten geht finden nach § 35 RVG die §§ 23 bis 39 der Steuerberatergebührenverordnung in Verbindung mit den §§ 10 und 13 der Steuerberatergebührenverordnung entsprechende Anwendung. Mithin gelten für die Abrechnung bei den allermeisten Fällen die gleichen Vorschriften, und bei den meisten anderen sind die Regelungen im wesentlichen identisch. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre konkreten Fragen dazu.

Eine weiterer Punkt ist, daß ich Sie ganz aktuell darauf hinweisen kann, dass nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008 jedenfalls vorerst auch auf dem Gebiet des Steuerrechts Beratungshilfe vom Amtsgericht zu gewähren ist. Einzelheiten zu dieser wichtigen und überfälligen Entscheidung erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. 

 

Soweit es um außergerichtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen geht, ist es möglich vom RVG abweichende Vereinbarungen zu treffen. Gerne informiere ich Sie auch schon im Vorfeld, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.

 



Donnerstag 24.04.2008 19.30 Uhr, Vortrag und Informationsveranstaltung in Herford zum Thema Erbschaftssteuer – was bringt die Reform für Mittelständler?

Bei diesem Vortrag vor der Mittelstandsvereinigung im Kreis Herford, geht es darum über die geplante...

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